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Zur Anfechtung wegen Kenntnis der Benachteiligungsabsicht

Judikatur ZIKZIK 1997, 104 Heft 3 v. 25.6.1997

§ 2 Z 1 AnfO, § 4 AnfO

Beim Tatbestand des § 2 Z 1 AnfO hat (ungeachtet der Zugehörigkeit des Anfechtungsgegners zum Kreis der nahen Angehörigen) immer der Kläger zu beweisen, daß der Schuldner in Benachteiligungsabsicht gehandelt hat (EvBl 1940/182; SZ 58/34; ÖBA 1986, 640). Auch die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Benachteiligungsabsicht gehört zur Beweislast des Anfechtungsklägers.

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