§ 74 GmbHG
Finanzplankredite sind Gesellschafterdarlehen, die von vornherein - ohne daß die Gesellschaft schon kreditunwürdig oder sanierungsbedürftig wäre - planvoll als Eigenkapitalersatz gegeben werden.
Zur Qualifikation einer “Bürgschaft", die durch einen Erwerber der Geschäftsanteile für die Rückzahlung des Eigenkapital ersetzenden Kredits erklärt wird.