§ 1 Abs 4a IESG, § 10 IESG
§ 65 Abs 1 Z 7 ASGG, § 86 ASGG
Insolvenz-Ausfallgeld für eine Abfertigung gebührt nur im Fall einer gesetzlichen Abfertigung. Eine solche liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer einer angedrohten Entlassung nach Zusicherung einer Abfertigung durch Selbstkündigung begegnet.