§ 1 IESG
§ 3 Abs 1 und Abs 2 lit d ASVG, § 30 Abs 2 ASVG
Das IESG ist nur auf Arbeitnehmer anzuwenden, deren Beschäftigungsverhältnisse in den Geltungsbereich der österreichischen Sozialversicherung fallen. Im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer eines im Inland in Konkurs verfallenen Arbeitgebers sind daher grundsätzlich nicht geschützt.