§ 1 KO, § 10 Abs 1 KO, § 81 Abs 1 KO
§ 291a EO, § 291b EO
Der Masseverwalter ist befugt, zwecks Geltendmachung der Exekutionssperre gegen einen Beschluß Rekurs zu erheben, mit dem zur Hereinbringung von Unterhaltsbeträgen ohne Beschränkung auf konkursfreie Einkünfte die Exekution bewilligt wurde. (Verweis auf SZ 66/171; 3 Ob 7/96 = ZIK 1996, 167.)