1. Ausgangslage
Anläßlich jeder neuen Insolvenzstatistik wird über die hohe Zahl der Abweisungen mangels kostendeckenden Vermögens geklagt, zumal auch das letzte Mittel der Rechtsordnung - der Konkursantrag - nicht zur Befriedigung des Gläubigers führte. Zurück bleiben ein frustrierter Gläubiger, dessen Titel wertlos ist, und ein Schuldner, der die nächsten 5 Jahre auf der schwarzen Liste der Banken steht und gegen den von Amts wegen ein Gewerbeentzugsverfahren eingeleitet wird. Meist wird auch vom Konkursgericht eine Anzeige wegen des Verdachtes der fahrlässigen Krida bei der StA erstattet.