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Präsenzquorum bei Abstimmungen im Schuldenregulierungsverfahren*)

ZIK aktuellAxel ReckenzaunZIK 1997, 5 Heft 1 v. 25.2.1997

Gegenwärtig müssen bei Abstimmungen über Zwangsausgleichs- oder Zahlungsplanvorschläge die Bestimmungen über die Mindestpräsenzquoren in der Gläubigerversammlung beachtet werden. Durch das IRÄG 1997 soll sich dies ändern. Eine wesentliche Erleichterung für die praktische Abwicklung der Schuldenregulierungsverfahren ist zu erwarten.

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