Mit BGBl 1996/756 wurde die grundsätzliche Anwendung der Sollbesteuerung in eine grundsätzliche Anwendung der Istbesteuerung ab 1997 für nicht buchführungspflichtige Betriebe geändert. Der folgende Artikel erläutert die Systeme und stellt einen Vorteilhaftigkeitsvergleich an.
Finanzierungsvorteile durch Aufschub der Steuerzahlung bei langen Zahlungszielen und hohen Forderungsausfällen