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Konkurseröffnung über das Vermögen eines Arbeitskräfte-Überlassers und Legalzession nach IESG

Judikatur ZIKZIK 1996, 219 Heft 6 v. 22.12.1996

§ 11 Abs 1 IESG
§ 1355 ABGB, § 1356 ABGB
§ 14 AÜG

Die in § 14 AÜG zum Schutz überlassener Arbeitskräfte normierte Haftung des Beschäftigers kann im Falle eines Konkurses des Überlassers nur zum Tragen kommen, soweit die Ansprüche des Arbeitnehmers nicht ohnehin nach dem IESG gesichert sind.

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