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Zur Reichweite des Ausschlusses vertretungsbefugter Organe einer juristischen Person

Judikatur ZIKZIK 1996, 218 Heft 6 v. 22.12.1996

§ 1 Abs 6 Z 2 IESG

Für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis eines Mitglieds des Organs einer juristischen Person, das zu deren gesetzlichen Vertretung berufen ist, mit dieser juristischen Person besteht schlechthin kein Recht auf Insolvenz-Ausfallgeld; auf die rechtlichen oder faktischen Einflußmöglichkeiten hinsichtlich der Geschäftsführung oder in bezug auf die Gesellschaft kommt es nicht an.

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