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Beschränkung der IESG-Sicherung auf den gesetzlichen Abfertigungsanspruch

Judikatur ZIKZIK 1996, 218 Heft 6 v. 22.12.1996

§ 1 Abs 4a IESG
§ 23 AngG , § 23a AngG

Bereits nach der Rechtslage vor Inkrafttreten der IESG-Nov BGBl 1993/817war nur der gesetzliche Abfertigungsanspruch gesichert; mit der ausdrücklichen Bezugnahme auf §§ 23, 23a AngG in § 1 Abs 4a IESG wurde die im Wege der Interpretation zu ermittelnde frühere Rechtslage lediglich verdeutlicht (Verweis auf OGH 8 Ob S 21/94= WBl 1995, 160).

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