Das vorliegende RWS-Skriptum soll - so das Vorwort des Verfassers - zeigen, wie die Zuammenarbeit der Entscheidungsträger im (deutschen) Insolvenzverfahren “in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht funktionieren kann und im Idealfall funktionieren sollte". Holzer beleuchtet dabei zunächst die Zusammenarbeit des Konkursgerichtes mit dem Rechtspfleger, dem in Deutschland idR die praktische Abwicklung des Insolvenzverfahrens nach der Verfahrenseröffnung obliegt (Rz 1-207). Sodann wird auf die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter eingegangen, wobei der Schwerpunkt der Erörterung auf den Aufgaben des Verwalters im Eröffnungsverfahren liegt, das sich - trotz der durchaus vergleichbaren Rechtslage - praktisch wesentlich vom österreichischen Konkurseröffnungsverfahren unterscheidet (Rz 258-488). Vergleichsweise kurz werden schließlich die eigentliche Tätigkeit des Insolvenzverwalters und dessen Stellung im “Organigramm" des Insolvenzverfahrens erörtert (Rz 489-544). Für den österreichischen Leser ist die Arbeit Holzers wohl insb dort von Interesse, wo sie die praktische Handhabung gesetzlich ungeregelter Fragen, wie etwa die Aufnahme in die “Liste" der potentiellen Verwalter (Rz 216 ff) oder das “heikle Thema" (so Rz 549) der Kontaktpflege des Verwalters mit dem Gericht (Rz 549 ff), zeigt. Im übrigen wird der österreichische Praktiker, der deutsche Literatur konsultieren muß, wohl zu einem anderen Werk greifen.