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Zur Auslegung des § 1409 ABGB

Judikatur ZIKZIK 1996, 178 Heft 5 v. 25.10.1996

§ 1409 ABGB

Die Verpachtung eines Unternehmens fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 1409 ABGB. Diese Bestimmung enthält nur einen Schuldbeitritt, sodaß die Haftung des Veräußerers bestehen bleibt.

OGH 30.01.1996, 4 Ob 1512/96

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