vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umfang der nach IESG gesicherten Verfahrenskosten

Judikatur ZIKZIK 1996, 177 Heft 5 v. 25.10.1996

§ 1 Abs 2 Z 4 lit a IESG

Nach § 1 Abs 2 Z 4 lit a IESG sind nur Kosten aus der Durchsetzung und Verfolgung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber gesichert. Kein Insolvenz-Ausfallgeld gebührt daher für eine Klagsführung gegen den Geschäftsführer der insolventen GmbH, welche Arbeitgeberin des Klägers war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!