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Insolvenz-Ausfallgeld bei Aufhebung des Konkursverfahrens mangels Gläubigermehrheit?

Judikatur ZIKZIK 1996, 177 Heft 5 v. 25.10.1996

§ 1 Abs 1 IESG
§ 166 Abs 1 KO

Das Vorliegen eines Konkurseröffnungsbeschlusses entfaltet Tatbestandswirkung für den Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld; liegt ein solcher Beschluß vor, so darf im Verfahren über die Zuerkennung des Insolvenz-Ausfallgeldes nicht mehr eigens geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkursverfahrens verwirklicht sind.

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