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Qualifikation der Arbeitnehmeransprüche bei nicht nach § 25 KO begünstigter Kündigung durch den Masseverwalter

Judikatur ZIKZIK 1996, 171 Heft 5 v. 25.10.1996

§ 25 KO, § 46 Abs 1 Z 3 und 5 KO

Beendet ein Masseverwalter im Zeitraum, der für eine begünstigte Kündigung nach § 25 KO zur Verfügung steht, das Arbeitsverhältnis, ohne dabei von der außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen, sind die Beendigungsansprüche des Arbeitnehmers Masseforderungen.

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