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(Keine) Haftung des Unternehmenserwerbers gem § 67 Abs 4 ASVG bei Erwerb aus einem Ausgleichsverfahren

ZIK aktuellDr.Stephan RielZIK 1996, 165 Heft 5 v. 25.10.1996

Die “causa Hallein" - den Lesern dieser Zeitschrift zweifellos ein Begriff - hat, wie wenige Insolvenzverfahren zuvor, Reaktionen in der breiten Öffentlichkeit und der juristischen Fachliteratur1)1) Vgl Konecny , Insolvenz und Sanierung in Österreich, DZWir 1994, 227 ff, 230; Rechberger , Insolvenzrechtliche Probleme des Betriebs(teil)übergangs - Zum Einfluß des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes auf die Unternehmenssanierung, in Tomandl (Hrsg), Der Betriebs(teil)übergang im Arbeitsrecht (1995) 55 ff mit der Überschrift “Der Kampf um Hallein".) ausgelöst. Dieses Ausgleichsverfahren hat aber - und das ist noch bemerkenswerter - auch die letzten Änderungen des Normenbereiches “Ausgleichs- und Arbeitsrecht" beeinflußt. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang nur der durch das IRÄG 1994 BGBl 153 eingefügte § 20c Abs 3 Satz 3 AO, wonach der Ausgleichsverwalter nicht die Zustimmung zur begünstigten Kündigung sämtlicher Dienstnehmer geben darf2)2) Einen direkten Zusammenhang zwischen dieser Neuregelung und dem Hallein-Ausgleich stellen etwa her Frauenberger , Insolvenz und Arbeitsverhältnis, ecolex 1994, 334 ff, 336; Frauenberger / Oberhammer , Konkurs und Ausgleich nach dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1994, JAP 1994/95, 137 ff, 141; vgl auch Konecny , DZWir 1994, 230 FN 31, wonach möglicherweise auch die Bestimmungen über die Anwendung des AVRAG im Ausgleich eine “lex Hallein" darstellen.).

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