Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erk 02.08.1995, 93/13/0056 (ZIK 1996, 105 = ÖStZB 1996, 171 = ARD 4690/32/95 = ecolex 1996, 42) eine Zahlungspflicht des Masseverwalters für die auf Konkursforderungen der Dienstnehmer entfallenden lohnabhängigen Abgaben unabhängig von deren Anmeldung im Konkurs bejaht. Zwar wurde der Haftungsbescheid aus formalen Gründen behoben, die Ausführungen des Senats zur Form des Teilnahmeanspruches der Abgabenbehörden im Konkurs fordern allerdings zum Widerspruch heraus.