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Verfassungsrechtliche Bedenken auch gegen § 7 Abs 1 Satz 2 IESG in der Stammfassung

Judikatur ZIKZIK 1996, 141 Heft 4 v. 25.8.1996

§ 7 Abs 1 Satz 2 IESG
Art 7 B-VG
Art 6 MRK

Gegen die in § 7 Abs 1 Satz 2 IESG (in der Stammfassung) angeordnete Bindung an die Feststellung einer Forderung im Konkurs oder Ausgleich bestehen sowohl unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes und auch im Hinblick auf Art 6 Abs 1 MRK (rechtliches Gehör) verfassungsrechtliche Bedenken.

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