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Mehrere Kopfstimmen des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds

Judikatur ZIKZIK 1996, 140 Heft 4 v. 25.8.1996

§ 40 AO, § 41 AO
§ 11 Abs 1 IESG

Meldet der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds im Ausgleichsverfahren mehrere Arbeitnehmerforderungen an, die auf ihn im Weg der Legalzession übergegangen sind, dann stehen ihm die Kopfstimmen der einzelnen Arbeitnehmer zu.

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