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Maßgebender Zeitpunkt bei Anfechtung einer hypothekarischen Sicherstellung

Judikatur ZIKZIK 1996, 133 Heft 4 v. 25.8.1996

§ 28 KO, § 30 KO, § 31 KO

Bei Anfechtung einer hypothekarischen Sicherstellung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit gilt als Erwerbszeitpunkt, zu dem die zeitlichen und subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen verwirklicht sein müssen, die Überreichung des Grundbuchsgesuchs.

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