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Rekurslegitimation des Gemeinschuldners

Judikatur ZIKZIK 1996, 102 Heft 3 v. 25.6.1996

§ 116 KO

Dem Gemeinschuldner steht in gleicher Weise wie gegen die ihn belastende Ausscheidung einer Sache aus der Konkursmasse ein Rekursrecht auch gegen die Minderung seines konkursfreien Vermögens durch Einbeziehung in die Konkursmasse zu.

OGH 24.10.1995, 8 Ob 27/95

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