§ 70 Abs 2 KO
Ein Konkursantrag darf nicht allein deshalb wegen offenbarer Mißbräuchlichkeit abgewiesen werden, weil die ihn stellende Konkursgläubigerin die Eröffnungstagsatzung nicht besucht hat.
OLG Wien 17.03.1995, 6 R 31/95
§ 70 Abs 2 KO
Ein Konkursantrag darf nicht allein deshalb wegen offenbarer Mißbräuchlichkeit abgewiesen werden, weil die ihn stellende Konkursgläubigerin die Eröffnungstagsatzung nicht besucht hat.
OLG Wien 17.03.1995, 6 R 31/95