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Rangrücktrittsvereinbarungen zur Vermeidung der Überschuldung bei der GmbH. 2., neubearbeitete Auflage. Von Horst Teller, Köln 1995, RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH (Beiträge zum Insolvenzrecht Band 12), brosch, 205 Seiten, S 702,-.

Fachliteratur ZIKZIK 1996, 57 Heft 2 v. 25.4.1996

Die vorliegende Arbeit ist die aktualisierte Fassung der bereits 1993 in erster Auflage erschienenen Tübinger Dissertation Tellers . Das an der Grenze von Gesellschafts- und Insolvenzrecht angesiedelte Thema wird - seiner praktischen Bedeutung entsprechend - umfassend untersucht. Nach einer Einführung in die Problematik grenzt der Autor zunächst die Rangrücktrittsvereinbarungen von verwandten Rechtsinstituten ab, wie insb Besserungsvereinbarungen und den in der Insolvenzpraxis häufigen Rückstehungserklärungen (vgl dazu Koziol, ). Daran schließen lesenswerte Ausführungen zum Überschuldungstatbestand (insb 54 ff zur praktischen Durchführung der inzwischen wohl herrschenden sog modifizierten zweistufigen Überschuldungsprüfung) und ein Überblick zum Recht der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen an. Die Auseinandersetzung mit diesen beiden Problembereichen ist schon deshalb nötig, weil gerade in diesem Zusammenhang die praktische Bedeutung von Rangrücktrittsvereinbarungen zur Vermeidung der Überschuldung liegt. Denn nach hA müssen auch eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen in der Überschuldungsbilanz passiviert werden (dagegen aber Teller 85 ff mwN), wenn keine “klarstellende" Rangrücktrittsvereinbarung vorliegt (vgl dazu aus österreichischer Sicht Thiery in Frotz -FS 856 ff). Erst die Vereinbarungen zwischen dem Kreditgeber und dem Schuldner, daß die Darlehensforderung hinter die Forderungen der übrigen Gläubiger zurücktreten soll, läßt nach hA diese Notwendigkeit entfallen (vgl Teller 85, 141 f), wenn sichergestellt ist, daß der zurücktretende Gläubiger weder innerhalb noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens die Befriedigung seiner nachrangigen Forderung erhalten kann (vgl Schumacher , ), und beseitigt so unter Umständen die bilanzmäßige Überschuldung des Kreditnehmers. Gleichzeitig bleibt der Rangrücktritt aber ein “Minimalopfer" (Teller 94) für den Gläubiger, der den Eintritt der Überschuldung verhindern will: Sobald die Krise überwunden ist, soll der zurücktretende Gläubiger wieder Befriedigung fordern dürfen. Umfassend untersucht Teller (91 ff) unter diesen “Zielvorgaben" die in Deutschland äußerst umstrittene Frage nach der dogmatischen Einordnung der Rangrücktrittsvereinbarung, wobei von den angebotenen Lösungsvorschlägen die Deutung der Rangrücktrittsvereinbarung als ein mit der Überwindung der Krise auflösend bedingter Verzichtsvertrag am einleuchtendsten erscheint. Nur hingewiesen werden kann hier auf die weiteren Ausführungen des Autors zur themenverwandten Problematik der sog Besserungsscheine (149 ff), zu Bilanzierungsfragen (159 ff) und zur Neuregelung der Behandlung nachrangiger Forderungen in § 39 Abs 2 der deutschen InsO (167 ff). Als besonders erfreulich ist abschließend zu bemerken, daß sich der Autor nicht mit theoretischen Erörterungen zur “richtigen" (dh die Überschuldung ohne endgültige Vernichtung der nachrangig gestellten Forderung beseitigenden) Formulierung einer Rangrücktrittsvereinbarung (und übrigens auch zu den Wirkungen eines “fehlerhaften" Rangrücktritts: 132 ff) begnügt, sondern in einem Anhang (173 ff) auch konkrete Formulierungsvorschläge für die Praxis bringt. Nicht zuletzt aus diesem Grund kann dieses Werk auch allen, für die eine deutsche Dissertation sonst nicht zum täglichen Handwerkszeug gehört, empfohlen werden.

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