vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Geschäftsführers für UmsatzsteuerÄnderung der Rechtsprechung

ZIK aktuellRoland RiefZIK 1996, 50 Heft 2 v. 25.4.1996

1. Vertreterhaftung gem § 9 Abs 1 BAO

Die Vertreter juristischer Personen (zB GmbH-Geschäftsführer oder Masseverwalter) haften gem § 9 Abs 1 iVm § 80 BAO für die Abgaben der von ihnen Vertretenen, wenn die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten uneinbringlich sind. Grundlegend ist, daß der Vertreter die abgabenrechtlichen Pflichten schuldhaft verletzt. Der Geschäftsführer hat darzutun, weshalb er nicht Sorge für die rechtzeitige Abgabenentrichtung tragen konnte (Beweislastumkehr)1)1)Vgl dazu Vogel, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft aus sachverhaltsermittlungsrechtlicher Sicht, GesRZ 1994, 49.). Ein Verschulden des Geschäftsführers liegt beispielweise nicht vor, wenn die Mittel zur Abgabenentrichtung fehlen und alle Gläubiger anteilsmäßig befriedigt werden oder wenn der Geschäftsführer aufgrund einer internen Aufteilung der Geschäftsführungsagenden nicht mit der Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten befaßt ist2)2)Vgl dazu 26. 1. 1982, 81/14/0083, 0169; 25. 9. 1992, 91/17/0134, ÖStZB 1993, 32; 9. 10. 1991, 91/13/0137, ÖStZB 1992, 256. Vgl auch oV, Abgabenrechtliche Haftung des Vorstandes bei aufgeteilten Arbeitsbereichen, RdW 1993, 320.).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!