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Bewertung von Feststellungsklagen

Judikatur ZIKZIK 1996, 35 Heft 1 v. 25.2.1996

§ 502 Abs 2 ZPO

Eine Klage des Masseverwalters auf Feststellung, daß ein als Masseforderung geltend gemachter Anspruch als Konkursforderung zu qualifizieren ist, ist - ebenso wie generell ein auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Forderung gerichtetes Begehren - keinesfalls höher zu bewerten als der Betrag der betroffenen Forderung.

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