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Umfang des Insolvenz-Ausfallgeldes für besonders geschützte Personen

Judikatur ZIKZIK 1996, 34 Heft 1 v. 25.2.1996

§ 3 Abs 3a IESG, § 6 Abs 1 Z 3a IESG

Den durch § 3 Abs 3a IESG besonders geschützten Personen gebührt Insolvenz-Ausfallgeld für alle Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht bloß für das laufende Entgelt.

OGH 27.04.1995, 8 Ob S 15/95

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