Seit 1. Jänner 1995 besteht die Möglichkeit, das neue, sogenannte Schuldenregulierungsverfahren (volkstümlich “Privatkonkurs" genannt) zu beanspruchen. Prognostiziert wurden seitens verschiedenster Stellen bis zu 20.000 Verfahren, der entsprechende Ansturm ist jedoch ausgeblieben und haben bisher deutlich weniger Personen dieses Verfahren in Anspruch genommen.