KO idF vor 1. 7. 2010 § 154 Z 1
Die Erfordernisse für einen Zahlungsplan - Angebot einer Quote, die der Einkommenslage in den folgenden fünf Jahren entspricht - bilden nunmehr die Richtschnur für die Angemessenheit eines Zwangsausgleichs. Liegt die in diesem vereinbarte Quote deutlich tiefer, ist dem Zwangsausgleich die Bestätigung zu versagen.