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Unangemessenheit eines Zwangsausgleichs

Judikatur ZIKZIK 1995, 192 Heft 6 v. 1.12.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 154 Z 1

Die Erfordernisse für einen Zahlungsplan - Angebot einer Quote, die der Einkommenslage in den folgenden fünf Jahren entspricht - bilden nunmehr die Richtschnur für die Angemessenheit eines Zwangsausgleichs. Liegt die in diesem vereinbarte Quote deutlich tiefer, ist dem Zwangsausgleich die Bestätigung zu versagen.

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