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Zum Anspruch einer geschiedenen Ehegattin auf Witwenpension nach einem gemeinschuldnerischen Ehegatten

Judikatur ZIKZIK 1995, 182 Heft 6 v. 1.12.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 1, 5

GSVG § 136 Abs 4

Bei gesetzlichen Unterhaltsansprüchen ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob Rückstände für die Zeit vor Konkurseröffnung oder laufender Unterhalt für die Zeit während des Konkursverfahrens begehrt wird; erstere sind Konkursforderungen, während der laufende Unterhalt auch während des Konkursverfahrens gegen den Gemeinschuldner geltend gemacht werden kann.

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