vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sicherstellung einer Ausgleichsforderung

Judikatur ZIKZIK 1995, 93 Heft 3 v. 1.6.1995

AO §§ 16, 46 Abs 4

Ein Gläubiger, der eine aufschiebend bedingte Ausgleichsforderung zu haben behauptet, kann bei Bestreitung ein Begehren auf Sicherstellung für den Fall des Bedingungseintritts stellen. Die Sicherstellung setzt jedoch voraus, daß der Gläubiger den Bestand einer - wenn auch bedingten - Forderung bescheinigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!