KO idF vor 1. 7. 2010 § 186 Abs 2
Die Aufnahme eines Kredits zur Abdeckung einer Kontoüberziehung ist für sich allein noch kein Grund für die Entziehung der Eigenverwaltung; dies unter der Prämisse, daß die Kontoüberziehung selbst nicht auf Sorglosigkeit im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten zurückzuführen ist.