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Anfechtung eines Beschlusses über die Unterbrechung des Berufungsverfahrens; kein Fall eines zweiseitigen Rekurses

Judikatur ZIKZIK 1995, 88 Heft 3 v. 1.6.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 7

ZPO § 519 Abs 1 Z 1, § 521a

Selbst wenn ein Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem die Unterbrechung des Berufungsverfahrens wegen Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer Partei festgestellt wird, in erweiternder Auslegung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO anfechtbar sein sollte, liegt jedenfalls kein Fall eines zweiseitigen Rekurses (insb nicht der Fall des § 521a Abs 1 Z 3 ZPO) vor.

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