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Parallele Exekution auf ein Unternehmen und dessen Betriebsliegenschaft

Judikatur ZIKZIK 1995, 63 Heft 2 v. 1.5.1995

EO §§ 97 ff, 341 ff

Die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft und die Zwangsverwaltung des darauf betriebenen Unternehmens sind nebeneinander zulässig. Der Zwangsverwalter des Unternehmens hat an den Zwangsverwalter der Liegenschaft ein Benützungsentgelt abzuführen.

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