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Prüfungsverfahren über Prozeßkosten

Judikatur ZIKZIK 1995, 63 Heft 2 v. 1.5.1995

ZPO § 41

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 110, 113

Bis zur Konkurseröffnung aufgelaufene Prozeßkosten können als selbständige Konkursforderung angemeldet werden. Der in der Prüfungstagsatzung bestrittene Kostenersatzanspruch für die Rechtsverteidigung in einem durch Konkurseröffung unterbrochenen Prozeß kann dann nur in diesem Verfahren, nicht in einem selbständigen Prüfungsprozeß festgestellt werden.

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