vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zahlung ausstehender Stammeinlagen im Konkurs

Judikatur ZIKZIK 1995, 62 Heft 2 v. 1.5.1995

GmbHG § 63

Bei Konkurseröffnung kann der Masseverwalter sofort ausstehende Zahlungen auf die Stammeinlage einfordern. In einem Abtretungsvertrag gemachte Zusagen an den neuen Gesellschafter, er müsse keine weiteren finanziellen Verpflichtungen übernehmen, sind durch die Konkurseröffnung überholt. Diese ändert weiters nichts am Verbot, die Zahlungspflicht mit Forderungen an die Gesellschaft aufzurechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!