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Keine Anrechnung von Vordienstzeiten als Gesellschafter bürgerlichen Rechts für Abfertigungsanspruch

Judikatur ZIKZIK 1995, 58 Heft 2 v. 1.5.1995

IESG § 1 Abs 1, 2 und 6

ABGB §§ 1151, 1175

Vertraglich angerechnete "Vordienstzeiten" aus einer früheren Tätigkeit als Gesellschafter bürgerlichen Rechts für eine Abfertigung sind bei der Bestimmung des Insolvenz-Ausfallgeldes nicht zu veranschlagen. Eine solche Anrechnung wird unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 Abs 6 Z 2 oder 3 IESG schon durch den Bestand einer die Arbeitnehmereigenschaft ausschließenden Gesellschafterstellung verhindert.

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