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Kostenvorschuß durch Konkursgläubiger; Parteistellung im Konkursverfahren

Judikatur ZIKZIK 1995, 58 Heft 2 v. 1.5.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 171

ZPO § 528 Abs 2 Z 3

Der Antrag, den Konkursgläubigern den Erlag eines Kostenvorschusses aufzuerlegen, widrigenfalls die Fortführung des Prozesses gegen die Antragstellerin untersagt werde, betrifft eine Kostensache; ein Revisionsrekurs ist daher unzulässig.

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