KO idF vor 1. 7. 2010 § 171
ZPO § 528 Abs 2 Z 3
Der Antrag, den Konkursgläubigern den Erlag eines Kostenvorschusses aufzuerlegen, widrigenfalls die Fortführung des Prozesses gegen die Antragstellerin untersagt werde, betrifft eine Kostensache; ein Revisionsrekurs ist daher unzulässig.