KO idF vor 1. 7. 2010 § 111
JN § 93
Ein Gläubiger kann eine Prüfungsklage gegen den Masseverwalter und Leistungsklagen gegen solidarisch haftende Mitschuldner gemeinsam beim Konkursgericht anhängig machen.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 111
JN § 93
Ein Gläubiger kann eine Prüfungsklage gegen den Masseverwalter und Leistungsklagen gegen solidarisch haftende Mitschuldner gemeinsam beim Konkursgericht anhängig machen.