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Kosten für eine besondere Prüfungstagsatzung

Judikatur ZIKZIK 1995, 57 Heft 2 v. 1.5.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 § 107

Bezüglich der Kosten für eine besondere Prüfungstagsatzung ist eine Kostenseparation zu Lasten der "Nachzügler" angeordnet; ein Gläubiger, der die Anmeldungsfrist versäumt hat, hat diese Kosten daher auch dann zu ersetzen, wenn ihn an der verspäteten Anmeldung kein Verschulden trifft.

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