vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Konkursanfechtung: Zahlung des Bestandzinses als Zug-um-Zug-Leistung

Judikatur ZIKZIK 1995, 53 Heft 2 v. 1.5.1995

KO: § 31 Abs 1 Z 2, 1. Fall

Die periodische Bezahlung des Bestandzinses durch den späteren Gemeinschuldner ist als Zug-um-Zug-Leistung der Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 2, 1. Fall KO auch dann zur Gänze entzogen, wenn der Bestandzins jeweils erst nach Ablauf der betreffenden Abrechnungsperiode (im Folgemonat) entrichtet wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!