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Rückzahlungsansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

Judikatur ZIKZIK 1995, 52 Heft 2 v. 1.5.1995

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 3, 43 Abs 5

Rückzahlungsansprüche gehören - ebenso wie Anfechtungsansprüche - immer auf den Rechtsweg, selbst wenn die vom Gemeinschuldner nach Konkurseröffnung bezahlten Beträge einer juristischen Person öffentlichen Rechts geleistet wurden.

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