Das IRÄG 1994 brachte bezüglich der Einordnung von Beendigungsansprüchen von Arbeitnehmern Schwierigkeiten. Klar ist nur, daß laufendes Entgelt immer Masseforderung ist und daß Beendigungsansprüche bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem § 25 KO Konkursforderungen sind. In dieser Arbeit wird dargelegt, wann in den übrigen Beendigungsfällen Masse-, und wann Konkursforderungen entstehen.