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Arbeitnehmeransprüche: Konkurs- oder Masseforderungen?1)1)Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny herzlichen Dank für seine wertvollen Anregungen.

V.-Ass. Mag. Sabine BauerZIK 1995, 42 Heft 2 v. 1.5.1995

Das IRÄG 1994 brachte bezüglich der Einordnung von Beendigungsansprüchen von Arbeitnehmern Schwierigkeiten. Klar ist nur, daß laufendes Entgelt immer Masseforderung ist und daß Beendigungsansprüche bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem § 25 KO Konkursforderungen sind. In dieser Arbeit wird dargelegt, wann in den übrigen Beendigungsfällen Masse-, und wann Konkursforderungen entstehen.

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