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Außergerichtliche Unternehmenssanierung und Haftung für Konkursverschleppung

Dr. Gunther NageleZIK 1995, 39 Heft 2 v. 1.5.1995

"Der Konkurs ist ein Wertvernichter schlimmster Art und obendrein das teuerste Schuldentilgungsverfahren. Je größer das ihm verfallende Unternehmen ist, je weitere Wirtschaftskreise der Zusammenbruch in Mitleidenschaft zieht, desto erwünschter muß es sein, wenn Schuldner und Gläubiger durch Vereinbarung dem Konkurs vorbeugen" (Ernst Jaeger, Lehrbuch des Deutschen Konkursrechtes 1932). Einer effektiven Durchführung einer außergerichtlichen Sanierung eines Unternehmens stehen allerdings in der Praxis zahlreiche Hemmnisse entgegen. Die mißglückte außergerichtliche Sanierung kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Haftungstatbestände begründen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen ermöglichen, unabhängig von der betriebswirtschaftlichen Komponente, das Sanierungsrisiko zu überprüfen.

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