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Kollision zwischen § 114 ASVG und § 158 StGB?

Dr. Norbert KoschZIK 1995, 33 Heft 2 v. 1.5.1995

Bei bestimmten Fallkonstellationen tritt zwischen den §§ 114 ASVG und 158 StGB eine Pflichtenkollision auf. Dies deshalb, da der Gemeinschuldner in die Situation kommen kann, daß er die Dienstnehmeranteile abführt oder nicht, er wird entweder nach § 114 ASVG strafbar, da er die Dienstnehmeranteile nicht abgeführt hat, oder nach § 158 StGB strafbar, da er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit die Dienstnehmeranteile zwar abgeführt hat, dadurch aber die Krankenkasse begünstigt hat. Im übrigen besteht auch noch zwischen den §§ 114 ASVG und 158 StGB ein bestimmtes Spannungsverhältnis, da die handelnden Personen eine persönliche zivilrechtliche Haftung treffen kann, wenn sie sich den die Konkursordnung unterstützenden strafrechtlichen Normen konform verhalten.

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