Ausgehend von der Erkenntnis, daß Unternehmenszusammenbrüche keine reine Privatangelegenheit mehr sind, stellt der moderne Staat bei Sanierungsfällen (im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung) Förderungen zur Verfügung.
Ausgehend von der Erkenntnis, daß Unternehmenszusammenbrüche keine reine Privatangelegenheit mehr sind, stellt der moderne Staat bei Sanierungsfällen (im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung) Förderungen zur Verfügung.