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AG München: Kein Urheberrechtsschutz für KI-generierte Logos

JudikaturLauterkeits- und ImmaterialgüterrechtClemens ThieleZIIR 2026, 205 Heft 2 v. 30.4.2026

Deskriptoren: Generative KI; Prompting; Werkeigenschaft; angewandte Kunst; Originalität; menschlicher schöpferischer Einfluss.

Normen: § 2 Abs 1 Nr 4 dUrhG, § 2 Abs 2 dUrhG, § 97 Abs 1 dUrhG

Ein mittels generativer KI erzeugter Bildoutput ist urheberrechtlich nur dann ein Werk, wenn sich in ihm freie kreative Entscheidungen eines Menschen objektiv nachvollziehbar niederschlagen.

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