vorheriges Dokument
nächstes Dokument

AG München: Kein Urheberrechtsschutz für KI-generierte Logos

JudikaturLauterkeits- und ImmaterialgüterrechtClemens ThieleZIIR 2026, 205 Heft 2 v. 30.4.2026

Deskriptoren: Generative KI; Prompting; Werkeigenschaft; angewandte Kunst; Originalität; menschlicher schöpferischer Einfluss.

Normen: § 2 Abs 1 Nr 4 dUrhG, § 2 Abs 2 dUrhG, § 97 Abs 1 dUrhG

Ein mittels generativer KI erzeugter Bildoutput ist urheberrechtlich nur dann ein Werk, wenn sich in ihm freie kreative Entscheidungen eines Menschen objektiv nachvollziehbar niederschlagen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte