Deskriptoren: Generative KI; Prompting; Werkeigenschaft; angewandte Kunst; Originalität; menschlicher schöpferischer Einfluss.
Normen: § 2 Abs 1 Nr 4 dUrhG, § 2 Abs 2 dUrhG, § 97 Abs 1 dUrhG
Ein mittels generativer KI erzeugter Bildoutput ist urheberrechtlich nur dann ein Werk, wenn sich in ihm freie kreative Entscheidungen eines Menschen objektiv nachvollziehbar niederschlagen.
