vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OLG Graz 9.2.2026, 9 Bs 29/26x – „Hinterfotziger Tierhasser“

JudikaturspiegelZIIR-Slg 2026/68ZIIR 2026, 143 Heft 2 v. 30.4.2026

OLG Graz, 09.02.2026, 9 Bs 29/26x
„Hinterfotziger Tierhasser“

Für die Anordnung einer Mitteilung nach § 37 Abs 1 MedienG genügt ein einfacher Verdacht; das Gericht entscheidet nach der Aktenlage mit grobmaschigem Filter und hat den Antragsgegner davor nicht zu hören. Maßgeblich ist der weitestmögliche, für ihn ungünstigste Bedeutungsinhalt der Äußerung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte